Entwurf · Rechtlich prüfen
AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Arbeitsentwurf. Finale Konditionen werden in individuellen Offerten vereinbart; vor Veröffentlichung ist eine rechtliche Prüfung erforderlich.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen RIDEREACH GmbH i.G. und Werbekunden für digitale Kampagnen im RIDEREACH Netzwerk. Individuelle Offerten und Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Leistungen von Ridereach
Ridereach stellt nach Massgabe der jeweiligen Vereinbarung digitale Werbeflächen in teilnehmenden Taxis bereit und übernimmt die zentrale Ausspielung der vereinbarten Werbeinhalte.
3. Werbekampagnen
Umfang, Gebiet, Zeitraum, Formate und weitere Kampagnenparameter werden in einer separaten Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt. Eine Anfrage über die Website begründet noch keinen Vertrag.
4. Bereitstellung von Werbemitteln
Der Kunde stellt Werbemittel rechtzeitig, vollständig und in den vereinbarten technischen Formaten bereit. Er ist für deren inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
5. Prüfung und Ablehnung von Inhalten
Ridereach kann Inhalte ablehnen oder deren Anpassung verlangen, wenn rechtliche, technische, sicherheitsbezogene oder zumutbare Qualitätsgründe entgegenstehen.
6. Kampagnenlaufzeiten
Start, Ende und allfällige Unterbrechungen richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Änderungen bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise, Steuern, Zahlungsfristen und allfällige Zusatzleistungen werden ausschliesslich in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt.
8. Technische Verfügbarkeit
Ridereach strebt einen zuverlässigen Betrieb an. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit einzelner Fahrzeuge, Screens oder Verbindungen kann aufgrund technischer, betrieblicher und verkehrsbedingter Umstände nicht zugesichert werden.
9. Änderungen und Unterbrechungen
Notwendige Wartung, technische Störungen, Fahrzeugausfälle oder andere nicht vollständig kontrollierbare Ereignisse können Änderungen oder Unterbrechungen verursachen. Das weitere Vorgehen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
10. Verantwortlichkeit für Werbeinhalte
Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den anwendbaren Gesetzen entsprechen. Er verfügt über die für die Nutzung erforderlichen Rechte.
11. Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem anwendbaren Schweizer Recht und der individuellen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
12. Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Kunde räumt Ridereach die für die vereinbarte Kampagnendurchführung erforderlichen, zeitlich und sachlich begrenzten Nutzungsrechte an den Werbemitteln ein.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäss der veröffentlichten Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Datenschutzrecht verarbeitet.
14. Vertragsbeendigung
Voraussetzungen, Fristen und Folgen einer Beendigung werden in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt.
15. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand wird in der individuellen Vereinbarung festgelegt. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
